Rauchwarnmelderpflicht in NRW
Seit den 1. April 2013 müssen Neubauten in NRW mit Rauchwarnmelder ausgestattet werden.
Für Bestandsbauten galt eine Übergangsfrist bis Ende 2016.
Bis dahin haben Haus- und Wohnungseigentümer Zeit, nachzurüsten.
Dabei sollte der Rauchwarnmelder sollte :
- Das CE-Zeichen aufweisen (es besagt, das das Produkt in Europa verkauft werden darf)
- Das VDE und/oder Kriwan ( beide notifizierte Pruefinstitute, die die Rauchmelder ständig einer Qualitätskontrolle unterziehen)
- Um ein häufigen Baterieaustausch zuvermeiden, empfehlen sich Geräte mit einer 10 Jahresbaterie
Maximale Sicherheit bieten Geräte, die sich über die störungssichere Frequenz 868 MHz oder per Leitung miteinander vernetzen lassen.So ist gewährleistet, dass bei einen Brand im Keller alle Rauchwarnmelder im Haus gleichzeitig Alarm schlagen.
Zuminderst muss jeweils :
- Schlafräumen,
- Flur
- Kinderzimmer
- in Fluchtwegen mindestens 1 Gerät angebracht werden.
___________________________________________________________________________________________
Intelligente Ladelösungen von wallbe®
wallbe® eMobility Lösungen bieten die Möglichkeit, Ladepunkte schnell, platzsparend und kostengünstig zu installieren.
Ladeeinrichtungen für Zuhause
Prüfung nach BGV A 3 – Pflicht für jeden Unternehmer
Zu Ihrer Sicherheit überprüfen wir ob sich alle ortsveränderlichen Betriebsmittel (z.b. Steckerleisten) und die Elektroinstallation in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden.



Elektro Pamme | Thorsten Schmidt | Hohenloher Weg 2 | 33102 Paderborn
Telefon +49 (05251) 37238 | Telefax: +49 (05251) 37262 | E-Mail: info@elektro-pamme.de | Icons by icons8.
Telefon +49 (05251) 37238 | Telefax: +49 (05251) 37262 | E-Mail: info@elektro-pamme.de | Icons by icons8.